
Ein kleiner Bergsee (13,8 ha, 526,80m ü.NN ) - östlich von Bad Reichenhall im Landkreis Berchtesgadener Land sehr idyllisch gelegen - bietet Tauchern wie Nichttauchern Tauch- und Badespass pur!
Der ThumseeDer in einem Naturschutzgebiet gelegene See ist umgeben von naturbelassenen Schilfstreifen, voll mit seltenen Blumen und Insekten.Eine Besonderheit ist die bereits 1936 angelegte und ist damit älteste Seerosenfarm Deutschlands in der Nähe des Sees in einem kleinen Sumpfweiher gelegen . Es werden hier 9 verschiedene Sorten gezüchtet. |
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Auf Liegewiesen, die bis ans Seeufer reichen und in Badebuchten kann man nach Herzenslust
relaxen, baden und das herrliche See- und Bergpanorama geniessen.
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Es gibt keinerlei Einschränkungen wegen Laichzeiten. Das heisst, es darf
das ganze Jahr über getaucht werden. Drei Einstiege stehen Tauchern zur Verfügung! |
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1. Erster Parkplatz (Notarztzufahrt): Am Beginn des Sees, von Bad Reichenhall aus gesehen rechts, ist ein Parkplatz in Ufernähe. Eine breite Treppe führt dort zum See hinunter. Das Gebiet gegenüber der Treppe (Schilfgürtel / Biotop - teilweise abgesperrt) darf nicht betaucht werden. Bitte auf dem abgesperrten Teil des Parkplatzes - Notarztzufahrt - weder Tauchausrüstung noch sonstige Utensilien (Sonnenliegen usw.) deponieren. Das strassenseitige Ufer ist sehr interessant. Hier findet man jede Menge umgestürzter, versunkener Bäume, in kleineren Löchern Waller, Reste der historischen Soleleitung, kleinere Fischschwärme, einzelne Hechte, Barsche, Krebse usw.... Wer bis zu einem Baum gelangt, der in 5m Tiefe im rechten Winkel zum Ufer schräg aus dem Boden ragt, kann in Richtung Seemitte tauchen und gelangt darüber hinaus zum Seewirt. Der Baum zeigt den Weg wie ein Finger. Kurz vorher kann man ein kleines versunkenes Ruderboot sehen. |
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2. Die beiden Seewirteinstiege: Man kann den See auch überqueren. Wenn das gegenüberliegende Ufer erreicht ist,
halte Dich rechts. Dort findet man im Übergang (Grund / Uferschräge)
einige Quelltöpfe. Hier angelangt, tauche weiter im 90° Winkel in Richtung
Sandbank. Am Grund ist dort eine Seegraswiese. Von da aus im 6 - 3 Meterbereich
geht es zurück zum Seewirt. Hier gibt es einige kleine Bäume, Unterholz und große
Äste, in denen gerne Hechte und Barsche stehen. Beim linken Seewirteinstieg
- in Richtung See gesehen - ist auf 13,5m eine Plattform, vor dem
rechten Einstieg zwei Plattformen - eine auf 1,5m, die andere auf 3m. Zwei
weitere auf 7 und 8 Metern liegen in kurzer Entfernung. Zur besseren
Orientierung sind die Plattformen mit Seilen verbunden. |
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Desweiteren findet man vor dem Seewirtgrundstück
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Die Regeln auf dem Seewirtgrundstück sind eindeutig und klar.
Wer beim Seewirt parkt, sollte dort auch etwas verzehren. Das Mitbringen sowie der Verzehr von eigener Brotzeit auf dem Seewirt-Grundstück wird nicht geduldet. |
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Die
allgemeinen Regeln am Thumsee:
Die nächste Füllstation: |
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| Hier findest Du einige Unterwaserimpressionen | ||
Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 46 für den Lankreis Berchtesgadener Land vom 15.11.2005 Verordnung des Landratsamtes Berchtesgadener Land zur Regelung des Gemeingebrauchs im Thumsee, Gemarkung Karlstein vom 05.10.05. Aufgrund von § 23 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.8.2002 (BGBI I S. 3246), zuletzt geändert am 06.01.2004 (BGBI I S. 2) i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Satz 3. Art. 22 und Art. 75 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (Bay. WG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.7.1994 (BVBI S. 822 bei RS 753-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.7.2003 (GVBI S. 462), erlässt das LRA Berchtesgadener Land folgende Verordnung §1 - Widmung Der Thumsee, Fl. Nr. 515/0 der Gemarkung Karlstein, Stadt Bad Reichenhall, wird unter den in §2 genannten Einschränkungen zur Ausübung des Tauchens mit Atemgeräten dem Gemeingebrauch gewidmet. Der gewidmete Bereich ist in eine Karte, Maßstab 1:2.875, eingetragen und mit einer Schraffierung kenntlich gemacht. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. §2 - Beschränkung Die Inanspruchnahme des Gemeingebrauchs zur Ausübung des Tauchens mit Atemgeräten im Thumsee unterliegt folgenden Einschränkungen:
§3 - Befreiungen Von den Beschränkungen des §2 dieser Verordnung kann das LRA Berchtesgadener Land auf Antrag Befreiung erteilen, wenn Gründe des Gemeinwohls oder ein berechtigtes Interesse Dritter nicht entgegenstehen. Die Befreiung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden, befristet und jederzeit widerrufen werden. §4 - Ordungswidrigkeiten Gemäss Art. 95 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) BayWG kann mit Geldbuße von bis zu 5.000 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. gegen die Beschränkungen nach §2 dieser Verordnung
verstösst, oder §5 - Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Berchtesgadener Land in Kraft. Bad Reichenhall, den 6.Oktober 2005 |
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